AGB

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen 

  1. Der Inhalt dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bildet einen integrierenden Bestandteil des Personalüberlassungsvertrages. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der Einsatz unseres Dienstnehmers mündlich vereinbart wurde, und zwar für die gesamte Dauer des Einsatzes. Der Beschäftiger anerkennt die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen als für ihn verbindlich. Ist der Beschäftiger mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht einverstanden, so hat er uns davon sofort Mitteilung zu machen. Diese Mitteilung gilt als Antrag auf Aufhebung der getroffenen Vereinbarung und auf Rückberufung unseres Dienstnehmers.

  1. Die besonderen Bedingungen des einzelnen Einsatzes, wie Stundenverrechnungssatz, Beginn und Dauer des Einsatzes, etc. werden im Vorhinein telefonisch vereinbart, schriftlich bestätigt und gelten für die Dauer des vereinbarten Personaleinsatzes. Wir behalten uns das Recht vor, einen Dienstnehmer durch einen anderen mit gleichwertigen Qualifikationen zu ersetzen bzw. einen anderen Dienstnehmer anstelle des ursprünglich vorgesehenen einzusetzen.

  1. Der, dem Beschäftiger zur Verfügung gestellte Dienstnehmer, hat mit unserem Unternehmen einen Dienstvertrag abgeschlossen, der seine Rechte und Pflichten gegenüber uns und dem Beschäftiger regelt. Der Dienstnehmer steht zum Beschäftiger in keinem Vertragsverhältnis. Aus diesem Grund hat unser Dienstnehmer alle, das Verhältnis zwischen ihm und seinem Dienstgeber betreffenden Fragen direkt uns vorzulegen. Falls der Beschäftiger durch besondere Umstände gezwungen ist, während der Dauer des Personaleinsatzes den Ort, den Stundenplan oder die Art der vereinbarten Tätigkeit zu ändern, ist er verpflichtet, uns davon direkt und unverzüglich in Kenntnis zu setzten, damit wir unseren Dienstnehmer selbst entsprechend unterweisen zu können.

  1. Gemäß den uns gegenüber eingegangenen Verpflichtungen muss sich unser Dienstnehmer im Hinblick auf die Ausführung der ihm anvertrauten Arbeiten genauestens an die Anweisungen des Beschäftigers halten. Er hat seine Arbeit sorgfältig, gewissenhaft und gemäß den Vorschriften seines Berufes auszuführen. Der Dienstnehmer ist außerdem verpflichtet, sich nach der Betriebsordnung des Beschäftigers zu richten. Unser Dienstnehmer ist vertraglich verpflichtet, über alles, was im Laufe seines Einsatzes beim Beschäftiger zur Kenntnis kommt, strengstes Stillschweigen zu bewahren.

  1. Der Beschäftiger verpflichtet sich:

    • die zur Arbeit erforderlichen Geräte, Materialien und Maschinen zur Verfügung zu stellen und darauf zu achten, dass diese von unserem Dienstnehmer richtig gehandhabt werden;

    • zum Schutz von Leben und Gesundheit des überlassenen Dienstnehmers alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen und sich auf seine Tätigkeit beziehenden besonderen gesetzlichen Bestimmungen zu befolgen.

    • sich zu vergewissern, dass unser Dienstnehmer die allgemeinen und besonderen Sicherheitsvorschriften seines Berufes kennt und einhält.

  1. Unsere Dienstnehmer sind sorgfältigst ausgewählt und individuell getestet. Dennoch ist der Beschäftiger gehalten, sich seinerseits von der Eignung des im überlassenen Dienstnehmer für die vorgesehene Tätigkeit zu überzeugen und eventuelle Beanstandungen über ihn an uns zu richten. Stellt der Beschäftiger innerhalb der ersten vier Stunden fest, dass sich ein Dienstnehmer nicht für die vorgesehene Tätigkeit eignet, und besteht auf Austausch des Dienstnehmers, werden ihm diese vier Arbeitsstunden nicht in Rechnung gestellt.

  1. Im Übrigen können wir nur dafür einstehen, dass unsere Dienstnehmer für den vorgesehenen Einsatz die generelle Eignung besitzen, die sie dazu befähigt, ihre Leistungen entsprechend den gestellten Anforderungen zu erbringen. Eine weitergehende Haftung besteht für uns nicht. Reklamationen sind am Tage der Feststellung, spätestens jedoch binnen einer Woche nach Entstehung des die Reklamation begründenden Umstandes, vorzubringen und ausschließlich an uns zu richten. Aus verspäteten Reklamationen ergeben sich keinerlei Ansprüche für den Beschäftiger. Bei rechtzeitiger Reklamation im Rahmen unserer Haftung stehen wir nur für Nachbesserung ein; weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen.

Wir übernehmen grundsätzlich keine Haftung, falls unser Dienstnehmer mit Geld, Wertpapieren, empfindlichen oder kostbaren Waren zu tun hat, oder falls er die, ihm vom Beschäftiger anvertrauten, Gegenstände, Maschinen und Materialien beschädigt. Gegenüber Dritten arbeitet unser Dienstnehmer unter der Ausschließlichen Verantwortlichkeit des Beschäftigers. Eine Haftung für überlassene Chauffeuren von Motor-Fahrzeugen und Baumaschinenführer bei Unfällen, sei es für Körperverletzungen oder Materialschäden, die der Beschäftiger, dessen Personal oder Dritte erleiden, ist ausgeschlossen. Es obliegt unserem Kunden, sämtliche erforderlichen Versicherungen abzuschließen, um sich gegen die oben genannten Risiken zu schützen.

  1. Der Beschäftiger hat dafür zu sorgen, dass der überlassene Dienstnehmer die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes (Bundesgesetzblatt vom 11.Dezember 1969, BGBL. 461, über die Regelungen der Arbeitszeit, AZG) einhält und übernimmt dafür die Haftung. Wünscht der Kunde die Leistung von Überstunden, Nacht-, Feiertags- oder Sonntagsarbeit, bedarf es dazu einer besonderen vorherigen Absprache mit uns, Überstunden sind die über die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit hinausgehenden Stunden und werden gemäß gesondert angebotenen Stundensätzen verrechnet.

  2. Unsere Dienstnehmer sind durch uns bei der zuständigen Gebietskrankenkasse versichert. Arbeitsunfälle sind vom Beschäftiger umgehend der AUVA und uns zu melden. Eine Kopie der Unfallmeldung bei der AUVA wird uns vom Beschäftiger zur Verfügung gestellt.

  1. Am Ende jeder Arbeitswoche legt unser Dienstnehmer dem Beschäftiger einen Tätigkeitsnachweis über die von ihm geleisteten Arbeitsstunden vor, welchen der Kunde nach Kontrolle mit Stempel und Unterschrift zu versehen hat. Nur tatsächlich geleistete, vom Beschäftiger durch Unterschrift und Stempel anerkannte, Arbeitsstunden werden verrechnet. Der vom Beschäftiger unterzeichnete Tätigkeitsnachweis berechtigt, gemäß den vereinbarten und in der entsprechenden Auftragsbestätigung angeführten Bedingungen Rechnung zu legen (Art.2).

  1. Wenn nicht anders vereinbart, werden unsere Rechnungen monatlich erstellt und an den Kunden gesandt. Die entsprechenden Beträge enthalten im wesentlichen Lohnzahlungen und sind deshalb bei Erhalt netto und ohne Skonto zahlbar. Unser Dienstnehmer ist nicht befugt, Zahlungen des Beschäftigers entgegenzunehmen. Bei Zahlungsverzug berechnen wir bankmäßige Verzugszinsen. Im Falle der Säumnis verpflichtet sich der Beschäftiger die Betreibungskosten für die Einschaltung eines Anwaltes bzw. des Kreditschutzverbandes von 1870 gemäß Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Gebühren der Inkassoinstitute, BGBL Nr. 141/1996 zu vergüten.

  1. Die Bezahlung des Dienstnehmers (Entgelt und alle dem Arbeitgeber obliegenden gesetzlichen und sozialen Abgaben) erfolgt durch uns. Etwaige Transport und / oder Mahlzeitvergütungen können jedoch, nach besonderer vorheriger Vereinbarung mit unserem Dienstnehmer, in bar oder in Naturalien gewährt werden.

  1. Auf Grund des bei PBS Job-Service Ges.m.b.H. bestehenden Sicherheitsmanagement SCP ist PBS Job-Service Ges.m.b.H. als Überlasser verpflichtet stichprobenweise Kontrollen bezüglich der Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen im Bereich ArbeitnehmerInnenschutz durchzuführen, welche vom Beschäftiger zu unterstützen sind.

  1. Eine Rückstellfrist von 3 Werktagen im gewerblichen und von 6 Wochen im kaufmännischen Bereich gilt als vereinbart.

  1. Eine kostenfreie Übernahme der von uns überlassenen Arbeitskräfte ist nach 4 Monaten möglich. Sollten Sie MitarbeiterInnen jedoch schon vorher übernehmen wollen, verrechnen wir Bearbeitungsgebühren wie folgt vom Jahresbruttoeinkommen des Arbeitnehmers: im 1. Monat der Beschäftigung 10%, im 2. Beschäftigungsmonat 8%, im 3. Beschäftigungsmonat 6% und im 4. Beschäftigungsmonat 4%.

  1. Für die Direktvermittlung verrechnen wir einmalig eine Bearbeitungsgebühr von 15% des Jahresbruttoeinkommens des/r MitarbeiterIn.

  1. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.

  1. Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. Teile.

  1. Für alle Streitigkeiten aus dem gegenständlichen Vertragsverhältnis wird als Gerichtsstand ausdrücklich das sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart.

Stand: 7. September 2021